© 2011 by FAHRSCHULE Storbeck und Schulze GmbH . Impressum Unsere Verbindungsdaten PKW (Klasse B) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern a) Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überseigt oder b) Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt. Ab 17 Jahre (in Begleitung bis zum 18. Geburtstag)       (Informationen zum „begleiteten Fahren ab 17“ )   Ab 18 Jahre direkt Anmeldung und Ausbildungsstart  ½ Jahr vor dem jeweiligen Geburtstag Mit erfolgreicher Prüfung gleichzeitig erworben: Die Klassen L, M, S VW Jetta 1,9 TDI 77 kW, 105 PS