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Impressum
PKW (Klasse B)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr
als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern
a)
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überseigt oder
b)
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse
der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Ab 17 Jahre (in Begleitung bis zum 18. Geburtstag)
(Informationen zum „begleiteten Fahren ab 17“ )
Ab 18 Jahre direkt
Anmeldung und Ausbildungsstart ½ Jahr vor dem jeweiligen Geburtstag
Mit erfolgreicher Prüfung gleichzeitig erworben:
Die Klassen L, M, S