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Impressum
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Verkehrsteilnehmer in der Probezeit, die durch eine begangene Verkehrsstraftat oder
–ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld (nicht zu verwechseln mit einer Verwarnung) belegt
werden, erhalten zusätzlich die Aufforderung von der Führerscheinstelle , an einem
Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen. Diese Aufforderung ist mit einer Frist
versehen.
Wer die Teilnahme an einem solchen Seminar innerhalb der Frist nicht nachweist, riskiert
den Entzug der Fahrerlaubnis.